Am 1. September 2008 ist die neue Tierschutzverordnung TschV in Kraft getreten. Dort wird der obligatorische Sachkundenachweis, SKN genannt, vorgeschrieben.
Er wird in je 4 Stunden SKN-Theorie und SKN-Praxis unterteilt.
Neuhundehalter Jeder Neuhundehalter muss vor dem Kauf den SKN-Theoriekurs besuchen. Erst dann darf er einen Hund in seiner Familie aufnehmen.
Zusammen mit Ihrem neuen Hund müssen Sie den SKN-Praxiskurs von 4 Lektionen besuchen.
Hundehalter, die schon einen Hund gehabt haben Alle die schon einen Hund auf ihren Namen eingetragen gehabt haben, müssen den SKN-Kurs Praxis innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes besuchen.