Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Ausbildung der Hundehalter nach Art. 68 TschV

Am 1. September 2008 ist die neue Tierschutzverordnung TschV in Kraft getreten. Dort wird der obligatorische Sachkundenachweis, SKN genannt, vorgeschrieben.

Er wird in je 4 Stunden SKN-Theorie und SKN-Praxis unterteilt.

Neuhundehalter
Jeder Neuhundehalter muss vor dem Kauf den SKN-Theoriekurs besuchen. Erst dann darf er einen Hund in seiner Familie aufnehmen.

Zusammen mit Ihrem neuen Hund müssen Sie den SKN-Praxiskurs von 4 Lektionen besuchen.

Hundehalter, die schon einen Hund gehabt haben
Alle die schon einen Hund auf ihren Namen eingetragen gehabt haben, müssen den SKN-Kurs Praxis innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes besuchen.

Info-Homepage Bvet www.tiererichtighalten.ch

Trainer
Den Kurs dürfen nur Bvet anerkannte Hundetrainer anbieten.